Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen, die über die Plattform checkmycarup (erreichbar unter www.checkmycarup.de sowie über die zugehörige mobile App, gemeinsam „Plattform“) erbracht werden. (2) Anbieter der Plattform ist die checkmycarup UG (haftungsbeschränkt), Haunwöhrerstraße 29, 85051 Ingolstadt, vertreten durch Kerem Uyar (Geschäftsführer), HRB 12959, Amtsgericht Ingolstadt, E-Mail: kontakt@checkmycarup.de, Telefon: 0171 2712019 („checkmycarup“ oder „wir“). (3) Die AGB gelten gegenüber allen Nutzern der Plattform, d. h. gegenüber Käufern (Privatpersonen, die eine Fahrzeuginspektion buchen oder einen Prüfbericht freischalten), Prüfern (selbständige Kfz-Sachverständige bzw. Prüfer) sowie Händlern (Kfz-Händler, die Fahrzeuge auf der Plattform inserieren). (4) Abweichende Bedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt, es sei denn, checkmycarup stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsbeschreibung

2.1 Fahrzeuginspektion (65-Punkte-Check): (1) Käufer können über die Plattform eine Fahrzeuginspektion buchen. Hierbei wird ein selbständiger Prüfer mit der Durchführung einer 65-Punkte-Inspektion an einem vom Käufer angegebenen Fahrzeug beauftragt. (2) Der Preis für eine Fahrzeuginspektion beträgt 99,00 EUR (inkl. gesetzlicher MwSt.). Der Preis kann sich bei Verwendung eines gültigen Rabattcodes (§ 6) reduzieren. (3) checkmycarup vermittelt den Kontakt zwischen Käufer und Prüfer und stellt die Plattforminfrastruktur bereit. checkmycarup ist nicht selbst Vertragspartner des Inspektionsvertrags; der Prüfer handelt als selbständiger Auftragnehmer. (4) Nach erfolgreicher Buchung erhält der Käufer eine Buchungsbestätigung per App-Benachrichtigung und/oder E-Mail. Ein geeigneter Prüfer wird dem Auftrag zugewiesen. (5) Der Prüfer erhält für die Durchführung der Inspektion und die Erstellung des Prüfberichts eine Vergütung von 50,00 EUR je Auftrag. Die Auszahlung an den Prüfer erfolgt frühestens sieben (7) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Prüfer seinen abgeschlossenen Prüfbericht in der App eingereicht hat (Sicherheitsfrist). Innerhalb dieser Frist kann checkmycarup die Auszahlung verweigern oder zurückhalten, wenn der Bericht unvollständig, fehlerhaft oder qualitativ mangelhaft ist (z. B. unzureichende Bilder, fehlende Prüfpunkte). Der Prüfer wird in einem solchen Fall unverzüglich informiert. 2.2 Berichtfreischaltung: (1) Kfz-Händler haben die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge auf der Plattform zu inserieren und die Fahrzeuge vorab durch einen Prüfer inspizieren zu lassen. Die Kosten der Inspektion trägt der Händler in Vorleistung. (2) Endkunden (Käufer) können den zu einem inserierten Händlerfahrzeug vorliegenden Prüfbericht für einen Betrag von 29,00 EUR (inkl. gesetzlicher MwSt.) freischalten („Berichtfreischaltung“). Der Endkunde erhält nach erfolgreicher Zahlung sofortigen Zugriff auf den vollständigen Prüfbericht. (3) Von dem Erlös der Berichtfreischaltung (29,00 EUR) erhält der jeweilige Händler, dessen Fahrzeug inspiziert wurde, eine Beteiligung von bis zu 15,00 EUR („Händlerbeteiligung“). Die genaue Höhe der Händlerbeteiligung wird im Rahmen des Händlervertrags festgelegt. checkmycarup behält die verbleibende Differenz als Plattformprovision ein. (4) Die Berichtfreischaltung ist ein separates Produkt und unabhängig von der Buchung einer Fahrzeuginspektion gemäß § 2.1.

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

(1) Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung und Erstellung eines Nutzerkontos voraus. Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. (2) Jeder Nutzer darf nur ein Konto anlegen. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Missbrauch oder Verdacht auf unbefugten Zugriff ist checkmycarup unverzüglich zu informieren. (3) Die Registrierung und die Nutzung der Plattform setzen die Volljährigkeit des Nutzers voraus (mindestens 18 Jahre). (4) checkmycarup behält sich das Recht vor, Nutzerkonten bei Verstößen gegen diese AGB oder geltendes Recht vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen.

§ 4 Buchungsprozess und Vertragsschluss

(1) Der Buchungsprozess für eine Fahrzeuginspektion läuft wie folgt ab: Der Käufer gibt in der App die Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr), die Adresse des Fahrzeugs sowie ggf. einen Link zum Fahrzeuginserat ein. Der Käufer wählt einen Wunschtermin und schließt den Buchungsvorgang durch Zahlung des Preises ab. checkmycarup bestätigt die Buchung und weist einen verfügbaren Prüfer zu. Der Prüfer kann den Auftrag in seiner App einsehen, annehmen und nach Durchführung der Inspektion den Prüfbericht einreichen. Der Käufer erhält nach Einreichung des Berichts eine Benachrichtigung und kann den Bericht in der App einsehen. (2) Ein verbindlicher Vertrag zwischen Käufer und checkmycarup kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. (3) checkmycarup behält sich vor, Buchungen abzulehnen, insbesondere wenn kein Prüfer verfügbar ist oder Anhaltspunkte für missbräuchliche Nutzung vorliegen. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag vollständig erstattet.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Alle auf der Plattform angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Zahlung erfolgt im Voraus (Vorkasse) über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal oder vergleichbare Dienste). Eine Leistung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang erbracht. (3) Übersicht der Preise: Fahrzeuginspektion (65-Punkte-Check): 99,00 EUR; Berichtfreischaltung (Händlerfahrzeug): 29,00 EUR. (4) checkmycarup stellt dem Käufer nach Abschluss der Transaktion eine Rechnung oder Zahlungsbestätigung zur Verfügung.

§ 6 Rabattcodes

(1) checkmycarup kann Rabattcodes ausgeben, die Nutzern einen prozentualen oder absoluten Preisnachlass auf bestimmte Leistungen der Plattform gewähren. (2) Rabattcodes werden ausschließlich von checkmycarup herausgegeben, z. B. im Rahmen von Marketing- und Kooperationsaktionen (etwa mit Influencern oder Partnerorganisationen). Die Ausgabe von Rabattcodes durch Händler oder Prüfer ist nicht vorgesehen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. (3) Für die Nutzung von Rabattcodes gelten folgende Bedingungen: Rabattcodes sind nur innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums einlösbar. Jeder Rabattcode kann nur einmal je Konto verwendet werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Eine Barauszahlung des Rabattwerts ist nicht möglich. Rabattcodes sind nicht kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. checkmycarup behält sich vor, Rabattcodes ohne Angabe von Gründen zu sperren, wenn ein Missbrauchsverdacht besteht. (4) Der nach Anwendung eines Rabattcodes reduzierte Endpreis ist der maßgebliche Rechnungsbetrag. Rabattaktionen gehen grundsätzlich nicht zulasten der Prüfervergütung (50,00 EUR), soweit sich aus der individuellen Vereinbarung nichts anderes ergibt.

§ 7 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. (2) Das Widerrufsrecht erlöscht bei Dienstleistungen gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis des Rechtsverlusts bei vollständiger Erfüllung bestätigt hat. (3) Bei digitalen Inhalten (z. B. Berichtfreischaltung) erlöscht das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn die Ausführung begonnen hat, nachdem der Verbraucher seine ausdrückliche Zustimmung und Kenntnis des damit verbundenen Rechtsverlusts erklärt hat. (4) Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

§ 8 Pflichten der Prüfer

(1) Prüfer verpflichten sich, Inspektionen gewissenhaft, vollständig und nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen. (2) Der Prüfbericht muss alle 65 Prüfpunkte beinhalten, aussagekräftige Fotos enthalten und innerhalb der vereinbarten Frist eingereicht werden. (3) checkmycarup ist berechtigt, die Auszahlung des Prüferhonorars zu verweigern oder zurückzuhalten, wenn der eingereichte Bericht nicht den Qualitätsanforderungen entspricht. Der Prüfer wird hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt und erhält die Möglichkeit zur Nachbesserung. (4) Prüfer handeln als selbständige Unternehmer; ein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis mit checkmycarup wird durch diese AGB nicht begründet.

§ 9 Pflichten der Händler

(1) Händler, die Fahrzeuge auf der Plattform inserieren, verpflichten sich, ausschließlich Fahrzeuge anzubieten, an denen sie zum Zeitpunkt der Inspektion berechtigt sind. (2) Händler sind verpflichtet, die Kosten der Fahrzeuginspektion vorab zu tragen und checkmycarup die Durchführung der Inspektion zu ermöglichen (Vorleistungspflicht). (3) Die Händlerbeteiligung (bis zu 15,00 EUR je freigeschaltetem Bericht) gemäß § 2.2 Abs. 3 wird nach vollständiger Zahlung durch den Endkunden und nach Ablauf etwaiger Rückbuchungsfristen ausgezahlt. (4) Händler sind nicht berechtigt, im eigenen Namen Rabattcodes für die Plattform auszugeben oder Preisnachlässe auf Plattformleistungen zu versprechen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich mit checkmycarup vereinbart wurde.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) checkmycarup haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. (2) Im Übrigen haftet checkmycarup nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) checkmycarup übernimmt keine Haftung für die Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von Prüfern erstellten Berichte. Die Haftung für das Handeln der Prüfer als selbständige Auftragnehmer liegt bei diesen selbst. (4) Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf der Plattform abrufbar ist und Bestandteil dieser AGB ist.

§ 12 Änderungen der AGB

(1) checkmycarup behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden den registrierten Nutzern mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder App-Benachrichtigung mitgeteilt. (2) Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Wirkung wird checkmycarup in der Benachrichtigung ausdrücklich hinweisen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Ingolstadt. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. checkmycarup nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Stand: Juni 2025